Wissen Sie eigentlich...

...
dass der Umgang und deren Handhabung mit Daten von dritten Personen seit dem Jahr 2003 durch eindeutige Datenschutzbestimmungen gesetzlich geregelt ist?

Vermeiden Sie hohe Geldstrafen durch Nichtbeachten dieser Bestimmungen. Wir informieren Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten und bieten Ihnen eine Vorortanalyse und Unterrichtung laut BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).