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Allgemeine Geschäfts- und Softwareüberlassungsbedingungen der CS-Systemhaus GmbH,

45966 Gladbeck, Rockwoolstrasse 8 nachfolgend auch CS genannt


§1 - Geltung
Dem Verkauf unserer Waren und unseren sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers bzw. Mieters, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder sonstigen Leistung gelten unsere Verkaufsbedingungen durch den Besteller, bzw. Mieter selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von den Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag. Veränderungen, die der Besteller bzw. Mieter eigenmächtig an unseren Verkaufsbedingungen vornimmt, sind von vornherein wirkungslos. Die nachstehenden Bedingungen ersetzen alle vorangegangenen Geschäftsbedingungen und Einzelvereinbarungen und sind mit der Auftragserteilung durch den Kunden, sofern nicht anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages und somit verbindlich. Die CS-Systemhaus GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor alle mit ihr geschlossenen Verträge auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. In diesem Fall gehen alle Rechte aus den geschlossenen Verträgen, sowie auch die vereinbarten Gerichtsstände auf den rechtlichen Nachfolger und dessen Sitz über. Dieser Regelung stimmt der Vertragspartner schon jetzt ausdrücklich zu.

§2 - Angebot und Annahme

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, Streichung, Lieferungsausschluss und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Vereinbarung besonderer Verkaufsbedingungen durch unsere Vertreter ist für uns erst nach schriftlicher Bestätigung bindend. Kommt ein Auftrag gleich aus welchem Grund nicht zum Abschluss, so hat der Auftraggeber in jedem Fall die eventuell durch Ihn verursachten Mehrarbeiten (Einarbeitung, Daten einlesen, Zusatzprogrammierung, grafische oder programmierte Entwürfe, Internet Anträge (DENIC) usw.) nach Stundenaufwand, gemäß der dann aktuellen Preisliste zu zahlen.

§3 - Vergütung

Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise und sonstigen Konditionen, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. Die Preise verstehen sich ab Lager, Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

§4 - Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt durch Rechnung und Gefahr des Bestellers, dem (auch im Falle frachtfreier Lieferung) die Ware geliefert ist, sobald sie der Bahn, Post oder einem sonstigen Transportbeauftragten übergeben worden ist. Alle Reklamationen wegen beschädigter Ware oder Verlust sind daher sofort beim abliefernden Transportunternehmen anzubringen. Die Bestimmung des Transportweges steht uns frei. Der Versand erfolgt in branchenüblicher Verpackung.

§5 - Lieferung

Die von uns genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Lager verlassen hat. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferungen eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind generell ausgeschlossen.

§6 - Zahlung

Alle Rechnungen sind ohne Abzug sofort zahlbar. Software-Mietvertrags Rechnungen werden ausschließlich als Jahresrechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungsstellung zu begleichen. Bei Software-Mietverträgen, Software-Pflege-Vereinbarungen, Werbeschaltungen und Internet- Domaingebühren besteht die Möglichkeit, die zum jeweiligen Vertragsjahr erstellte Rechnung in Teilbeträgen monatlich vom Konto abbuchen zu lassen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Versand per Nachnahme oder Vorkasse bleibt uns vorbehalten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von bis zu 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verlangen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit sind wir befugt, alle etwaigen Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und / oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen, sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Der Besteller kann nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche eine Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

§7 – Vereinbarung zur Mitwirkung am Vertragsgelingen

Die Vertragsparteien vereinbaren eine ausdrückliche Pflicht zur Mitwirkung an der erfolgreichen und zeitnahen Fertigstellung der beauftragten und bestellten Leistung. Sollte der Auftraggeber dieser Pflicht zur Mitwirkung nicht nachkommen, indem er z.B. Texte und Bilder zur Erstellung einer Grafik oder Internetseite nicht liefert, oder eine vereinbarte-Abnahme erbrachter Leistungen verzögert, ist CS nach einer angemessenen Wartezeit von 4-6 Wochen und nach schriftlicher Erinnerung berechtigt, die beauftragten und von CS zu erbringenden Leistungen abzuschließen und in voller Höhe zu berechnen.

§8 - Eigentumsrecht

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Ist der Besteller von uns als Händler anerkannt, so ist er berechtigt, die Vorhaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Ist der Besteller kein von uns anerkannter Händler, so ist ihm eine entgeltliche, unentgeltliche oder leihweise Weitergabe der Vorhaltsware ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller nicht gestattet. Jede Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragsverpflichtungen gegenüber uns nicht, sind wir im übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz. Ist der Besteller Händler, so tritt er bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zu Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe der Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen. Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 von Hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Besteller rück zu übertragen.

Bei einer bestellten SaaS – Software erhalten der Anwender und die von Ihm eingerichteten Nutzer das nicht ausschließliche, auf die Nutzungszeit bzw. Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf bestellte Softwarefunktionalitäten via Internet zuzugreifen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Anwender nicht. Für die technischen Zugriffsmöglichkeiten hat der Anwender selber Sorge zu tragen. Als SaaS - Version wird ein Software Programm bezeichnet, welches auf den Computer-Anlagen von externen Anbietern installiert wird. Die entsprechenden Hardwarevoraussetzungen den Service, technische Anschlüsse und Folgekosten für die zur Verfügung Stellung, sind hierbei immer gesondert zu beauftragen.

§9 - Mängelhaftung

Reklamationen wegen falscher oder mangelhafter Waren werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Für zunächst nicht erkennbare Mängel gilt eine Rügefrist von 3 Monaten nach Absendung. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

§10 - Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz von CS oder seines rechtlichen Nachfolgers. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, ist der Sitz von CS, der ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

§11 - Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht ihre sonstige Verbindlichkeit. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Bestellers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes und unter Beachtung desselben verarbeiten.

 

 

 

Mietbestimmungen sowie Software- und Internet- Überlassungsbedingungen

der Firma CS-Systemhaus GmbH in 45966 Gladbeck

 

1. Vertragsgegenstand + Vertragsdauer

1.1 Ein geschlossener Software & Service -Mietvertrag beginnt mit dem unter „Vertragsbeginn“ eingetragenem Datum, ist mindestens drei Jahre gültig und verlängert sich stillschweigend für je ein weiteres Jahr, wenn er vorher nicht schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wurde. Alle anderen Verträge haben eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde und verlängern sie stillschweigend für je ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres. Es gilt als vereinbart, das nach Kündigung dieser Vereinbarung kein weiteres Nutzungsrecht an Software,- Internet, und Werbelösungen besteht und diese umgehend mit allen Kopien und Unterlagen an die CS-Systemhaus GmbH zurückzugeben sind. Nur wenn diese Rückgabe erfolgt ist, kann eine Kündigung im Sinne dieser Vereinbarung in Kraft treten, die den Auftraggeber von weiteren Zahlungen entbindet. Eine Überprüfung dieser Auflage behält sich die CS-Systemhaus GmbH, oder der rechtliche Nachfolger ausdrücklich vor.

1.2 Gegenstand sind Datenverarbeitungsprogramme und die dazugehörige Online - Programmbeschreibung (in elektronischer Form), im folgenden Programm genannt.

Die Programme werden innerhalb dieser Vereinbarung erweitert, an gesetzlich notwendige Vorschriften angepasst und dem Auftraggeber als Internet Update monatlich und auf Verlangen als CD gegen Berechnung jährlich zur Verfügung gestellt. Die technischen Vorraussetzungen zum Laden dieser Internet-Updates sind Vorraussetzung dieser Vereinbarung. Internet Updates werden nach vorherigem extra Auftrag ausgeführt.

1.3 CS weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können.

1.4 Gegenstand des Vertrages ist ein Programm, das im Sinne der Online - Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist, nicht aber die Datenbank, deren Nutzung im nächsten Punkt geregelt wird.

1.5 Die Nutzung von Software und Datenbank setzt einen jeweils gültigen Lizenzvertrag, sowie die ordnungsgemäße Installation voraus. Die Anforderungen an die Datenbank sind abhängig vom Nutzungsumfang. Die Software wird derzeit mit einer SQL-Runtime Lizenz geliefert, deren Nutzung gemäß den Hersteller – Lizenzbestimmungen für die darin zulässigen Angaben ausgelegt ist. Sollte sich im „Nutzungs-Alltag“ ein größerer Speicherbedarf herausstellen, kann nach Rücksprache eine andere Datenbank für mehr Leistung und/oder Speichervolumen angeschlossen werden. Hier fallen zusätzliche Kosten, je nach Aufwand und Anforderung an.

2. Nutzungsumfang/Lizenzvergabe

2.1 An den Programmen und Internet - Seiten kann kein Eigentum, sondern nur ein Nutzungsrecht auf nur jeweils einer Maschine erworben werde. Die Nutzung auf mehr als einer Maschine ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CS zulässig. Diese zusätzliche Nutzung ist kostenpflichtig. Eine nicht lizenzierte Nutzung auf mehr als einer Maschine löst zu Gunsten von CS eine in jedem Einzelfall Euro 20.000,00 (in Worten zwanzigtausend) betragende Vertragsstrafe zu Lasten des Vertragspartners aus. Im Internet gilt als Maschine der Server von CS als vereinbart.

2.2 Über dieses Nutzungsrecht hinaus dürfen die Programme in maschinenlesbarer Form nur kopiert werden, wenn diese Kopien ausschließlich zur Datensicherung des Lizenzinhabers dienen. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.

2.3 Die nicht genehmigte und / oder von CS nicht ausdrücklich genehmigte Veräußerung, Verbreitung, Duplizierung und / oder die versuchte Verbreitung, Veräußerung und Duplizierung von lizenzierten CS - Programmen, löst zu Gunsten von CS eine in jedem Einzelfall Euro 20.000,00 ( in Worten zwanzigtausend) betragende Vertragsstrafe zu Lasten des Vertragspartners aus. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

2.4 Sofern Sie ein Update zu einer früheren Version unserer Software erwerben, wird Ihnen dieses Update auf der Basis eines Lizenzaustauschs zur Verfügung gestellt. Durch die Installation und Benutzung des Updates der Software entfällt Ihr Recht zur Verwendung und Übertragung der früheren Software-Version.

2.5 Soweit der Anwender im Rahmen der Nutzung der SaaS – Variante personenbezogene Daten erhebt, verbreitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen. Der Anbieter und seine Erfüllungshilfen sind von sämtlichen Ansprüchen dritter freizustellen

3. Gewährleistung

3.1 CS gewährleistet, dass die Programmdatenträger keine Material- und Herstellungsfehler haben. Bei fehlerhaften Programmdatenträgern kann der Lizenznehmer während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten eine Ersatzlieferung verlangen. Dazu sind die Programmdatenträger, eine detaillierte und nachvollziehbare Fehlerbeschreibung in schriftlicher Form, mit dem Kaufnachweis unverzüglich an CS zurückzusenden.

3.2 Der Abnehmer kann die Herabsetzung des Erwerbspreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn ein Fehler im Sinne des Punktes 3.1 nicht innerhalb angemessener Zeit behoben wird. Hierfür gilt die von CS angegebene Zeit nach Erhalt der Meldung und nach anschließender Sichtung des Mangels.

3.3 Aus dem in Punkt 1.2 genannten Grund kann für die Fehlerfreiheit keine Gewährleistung übernommen werden. CS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Auswahl, Installation und Nutzung, sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse. CS installiert zur Schadensminderung gegen Email-Viren und Spam - Attacken einen Email Filter vor seine Server.

3.4 Der Abnehmer hat das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages, wenn das Programm nicht brauchbar im Sinne des Punktes 1.3 ist. Das gleiche Recht hat CS, wenn die Herstellung eines im Sinne des Punktes 1.3 brauchbaren Programms innerhalb angemessener Zeit nicht möglich ist. Hierbei gilt auch Punkt 2.

3.5 Die Haftung der CS für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden. Ausgenommen ist Punkt1

4. Schutzrechte

4.1 CS hat Schutz- und Urheberrechte an Programmen und Internet-Lösungen. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat CS das Nutzungsrecht und das Recht zur Weiter-Lizenzierung.

5. Sonstiges

5.1 Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen, die der Besteller an diesen Allgemeinen Geschäfts- und Softwareüberlassungsbedingungen vornimmt, sind unwirksam, es sei denn, sie werden von CS ausdrücklich schriftlich anerkannt. Eine Lieferung gegen eine solchermaßen abgeänderte Bestellung bedingt keine Anerkennung dieser Abänderungen.

5.2 Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Gladbeck.

Gladbeck, 01.01.2011